Jeder fängt mal klein an!
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Aktueller Steuertipp
Das Bundesfinanzministerium hat das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2010 vorgelegt. Ob dieses Formular überhaupt von Selbstständigen verwendet werden muss, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.

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Existenzgründung

Der Sprung in die Selbständigkeit ist mit einer Vielzahl von Anforderungen hinsichtlich der Steuerpflichten verbunden. Mit dem Thema Steuern sollte man sich daher in jedem Falle bereits vor der eigentlichen Unternehmensgründung beschäftigen. Die Folgen Ihrer selbständigen Tätigkeit hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, so zum Beispiel von der Rechtsform und der damit verbundenen unterschiedlichen Steuererhebung.

Des Weiteren ist von Bedeutung, ob Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder freiberuflich tätig sind. Wenn Sie einen gewerblichen Betrieb eröffnen, haben Sie Ihre Tätigkeit bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Behörde informiert über die Gewerbeanmeldung automatisch das zuständige Finanzamt. Als Freiberufler melden Sie sich direkt beim zuständigen Finanzamt an. Sie erhalten daraufhin den Fragebogen über die steuerliche Erfassung. In diesem erfasst das Finanzamt Ihre persönlichen und betrieblichen Verhältnisse und teilt Ihnen mit, in welchen Abständen Sie Steueranmeldungen und -erklärungen abzugeben haben. Die Angaben, die Sie in dem Fragebogen bezüglich der erwarteten Einnahmen machen, sind Basis für die Termine und Höhe der Steueranmeldungen (Vorauszahlungen), die das Finanzamt festsetzt. Die Einnahmen sollten Sie folglich nicht zu optimistisch kalkulieren. Wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen jedoch die der Steuervorauszahlung zugrunde gelegten Annahmen übersteigen, wird es zu Nachzahlungen kommen, für die Sie Rücklagen bilden sollten.

Die Termine, die Ihnen das Finanzamt mitteilt, sind unbedingt zu beachten. Des Weiteren erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer, die Sie in Ihren Ausgangsrechnungen anzugeben haben und unter der künftig die Steuererklärungen abzugeben sind.

Die Steuererklärungen unterscheiden sich nach Rechtsform und Tätigkeit. Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben Erklärungen zur Einkommensteuer, Kapitalgesellschaften hingegen Erklärungen zur Körperschaftsteuer abzugeben. Gewerbebetriebe sowie alle Kapitalgesellschaften haben zusätzlich die Gewerbesteuer zu beachten.

Als Besteuerungsgrundlage dient grundsätzlich der Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit. Dieser ist mittels Buchführung bzw. Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln. In den Ausführungen zu Buchführung, Ausstellung von Rechnungen und Aufbewahrungsfristen finden Sie hierzu die erforderlichen Formvorschriften.

Daneben sind weitere Steuern zu beachten, insbesondere die vom Aufkommen wichtigste Steuer in Deutschland, die Umsatzsteuer. Sie knüpft als Verkehrsteuer an den Leistungsaustausch an. Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer, die durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird.

Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen wir Ihnen gerne für weitergehende Ausführungen zur Verfügung.

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