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Aktueller Steuertipp
Das Bundesfinanzministerium hat das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2010 vorgelegt. Ob dieses Formular überhaupt von Selbstständigen verwendet werden muss, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.

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Internationales Steuerrecht

Mit dem Zusammenwachsen der Staaten innerhalb der EU stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob eine Expansion oder eine Verlegung von Standorten ins Ausland sinnvoll ist und wie diese Aktivitäten vor dem Hintergrund steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollen.

Deshalb ist internationales Steuerrecht eines der Rechtsgebiete, mit denen wir uns in unserer  Steuerberatungspraxis besonders beschäftigen.

Das internationale Steuerrecht befasst sich allgemein mit der Problematik grenzüberschreitender Sachverhalte, die für die Besteuerung von natürlichen Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften von Bedeutung sind. Bei diesen Sachverhalten würde es ohne eine gesetzliche Regelung zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung von Einkünften kommen, da die beteiligten Staaten jeweils von ihrem Besteuerungsrecht Gebrauch machen würden.

Um feststellen zu können, welchem der beiden oder mehreren betroffenen Staaten das Besteuerungsrecht zusteht, werden die sog. Doppelbesteuerungsabkommen angewendet, die zwischen den jeweiligen Staaten ausgehandelt wurden.

Wir beraten unter anderem

  • bei Anwendungsfragen des Außensteuergesetzes und von Doppelbesteuerungsabkommen
  • bei der Erstellung von Steuerbelastungsvergleichen im Rahmen der internationalen Standortplanung
  • bei Umsatzsteuerfragen hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Lieferungs- und Leistungsverkehrs
  • bei der Wegzugsbesteuerung durch Wohnsitzverlagerungen von Privatpersonen ins Ausland

Da sowohl bei der Rechtsform- als auch bei der Standortwahl steuerliche Aspekte für die unternehmerische Betätigung eine wesentliche Rolle spielen, wird Ihr Vorhaben von der Konzeption bis zur Durchführung von unseren Steuerspezialisten begleitet.