Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass erneut erhöhte Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten gelten und ein amtsärztliches Attest wieder erforderlich ist. In dem Streitfall ging es um Kosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie).
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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass erneut erhöhte Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten gelten und ein amtsärztliches Attest wieder erforderlich ist. In dem Streitfall ging es um Kosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie).