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Aktueller Steuertipp

03.02.2012 | Zwangsvollstreckung gegen Kinder wegen Steuerschulden der Eltern rechtmäßig

Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden, wenn die Eltern Steuerschulden haben, entschied das Hessische Finanzgericht.

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Seit 1998 arbeitet MARTIN HERRMANN in Sachsen erfolgreich für den Mittelstand. Weit über 1.000 Unternehmen wurden von ihm in dieser Zeit seit der Gründung unterstützt und im laufenden Unternehmerdasein begleitet. Die Erfolgreichsten sind heute mit mehreren Hundert Mitarbeitern national und international tätig.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und hoch qualifizierte Mitarbeiter konzentrieren sich auf den speziellen steuerlichen, rechtlichen und kaufmännischen Beratungsbedarf mittelständischer Unternehmen – sowohl im operativen als auch im strategischen Bereich.

Routineaufgaben wie Erstellung von Buchhaltung, Lohn, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder z.B. Erstellung von Gesellschafts-, Arbeits- oder Kauf- und Werkverträgen erfahren standardisierte und reibungslose Erledigung durch qualifizierte Fachkräfte. Besonderen Ansprüchen einzelner Branchen wird durch Branchenlösungen Rechnung getragen.

Unsere Beratungsleistung zeichnet sich vor allem durch die Bezugnahme auf individuelle Unternehmensstrukturen und –zyklen aus. Hier stehen erfahrene Berater kurzfristig zur Verfügung.

Zusätzlich besteht für alle unsere Mandanten der Synergieeffekt aus der Verbindung der Rechtsgebiete Steuern, Recht und Wirtschaftsprüfung:

Jedes Problem wird ganzheitlich und somit im Gesamtzusammenhang gesehen und mit unternehmerischem Weitblick gelöst.

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03.02.2012 | Zwangsvollstreckung gegen Kinder wegen Steuerschulden der Eltern rechtmäßig

Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden, wenn die Eltern Steuerschulden haben, entschied das Hessische Finanzgericht.

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