Neuigkeiten Bereich Öffentliche Hand
Fiskusprivileg kommt doch nicht
Vor dem Insolvenzrecht bleiben auch in Zukunft alle gleich. Die Bundesministerien von Justiz und Finanzen einigten sich Ende vergangener Woche darauf, das geplante Fiskusprivileg doch nicht einzuführen. Dafür soll nun an anderer Stelle nach Ersatz für das Volumen der geschätzten Mehreinnahmen gesucht werden.
Der Bundesfinanzhof hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Einheitsbewertung von Grundvermögen - jedenfalls für die Jahre seit 2007. In einem aktuellen Urteil weist der BFH darauf hin, dass das weitere Unterbleiben einer Neubewertung des Grundvermögens nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei aktuellen Urteilen seine Rechtsprechung bekräftigt, dass eine Preisanpassungsklausel, die das im Bereich der Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht unverändert in einen Sonderkundenvertrag übernimmt, uneingeschränkt wirksam ist.
Mit Urteil vom 15. April 2010 hat der BFH das bei der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand bestehende Besteuerungsprivileg eingeschränkt. Die öffentliche Hand unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie zivilrechtlich tätig wird.
'Das Energiewirtschaftssystem der Zukunft wird dezentraler und mittelständischer geprägt sein als heute', sagte Stephan Weil, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) anlässlich der VKU-Vorstandssitzung in Brüssel.
Die Neuregelung des sog. steuerlichen Querverbundes im Körperschaftsteuergesetz durch das Jahressteuergesetz 2009 stellt keine unzulässige "neue" Beihilfe im Sinne des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar ...
Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren Fällen darum gebeten zu klären, ob der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit dem Verbot der Altersdiskriminierung übereinstimmt. Grundlage sind mehrere Verfahren der Landesarbeitsgerichte Köln und Berlin-Brandenburg.
Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein-Neckar, ein bundesweit agierender Zusammenschluss von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzsachverständigen, Feuerwehrleuten und Interessierten am Brandschutz, hat einen Richtlinienentwurf zu Bestellung, Aufgaben und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten veröffentlicht.
Ist ein Landkreis zu 40% Gesellschafter einer Wertstoffe sammelnden GmbH, so ist er jedenfalls insoweit nicht Arbeitgeber, als seine Arbeitnehmer nebenberuflich in einem zusätzlichen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH stehen. Daher kann vom Landkreis auch keine Lohnsteuer nachgefordert werden, die auf diese nebenberuflichen Arbeitslöhne entfällt.
Nach einem Urteil des BGH müssen Grundstückseigentümer, die zugleich Stromanschlussnehmer sind, eine der Versorgung von Straßenanliegern dienende Verlegung von Stromleitungen auf ihrem Grundstück grundsätzlich dulden. Sie dürfen das Versorgungsunternehmen nicht darauf verweisen, vorrangig den öffentlichen Straßenraum in Anspruch zu nehmen.



