Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden, wenn die Eltern Steuerschulden haben, entschied das Hessische Finanzgericht.
Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden, wenn die Eltern Steuerschulden haben, entschied das Hessische Finanzgericht.