Steuerberatung
Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten.
Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden. Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk.
Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden. Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk.



