Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung des Finanzgebarens von Unternehmen, insbesondere im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Unter den Begriff fällt die Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzierung, nicht aber die Prüfung der Wirtschaftlichkeit.
In der Theorie wird bei einer Wirtschaftsprüfung ein Ist- mit einem Soll-Zustand verglichen und auf der Grundlage der Abweichung ein Urteil gebildet, welches sich im Prüfungsergebnis ausdrückt.
Wirtschaftsprüfung dürfen nur nach der Wirtschaftsprüferordnung zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer durchführen. Davon zu unterscheiden ist eine Kontrolle durch Mitarbeiter des geprüften Unternehmens, die man dann als Innenrevision bezeichnet, oder eine Kontrolle der Finanzen eines Vereins durch aus dem Mitgliederkreis gewählte Rechnungsprüfer (Rechnungsprüfung).
Wirtschaftsprüfung soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen und nicht, wie in der Öffentlichkeit vielfach vermutet wird, ein Urteil darüber fällen, ob sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich guten Lage befindet.